Der Altstadtleist Burgdorf im Portrait
Statuten
Statuten Altstadtleist
1. Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Altstadtleist“ und hat seinen Sitz in [Ort].
2. Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung des Gemeinschaftslebens in der Altstadt, die Wahrung der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Öffentlichkeit.
3. Mitgliedschaft
- Mitglied können natürliche und juristische Personen mit Bezug zur Altstadt werden.
- Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
- Der Austritt ist jederzeit möglich.
4. Organe
- Die Generalversammlung
- Der Vorstand
- Die Revisionsstelle
5. Generalversammlung
- Findet mindestens einmal jährlich statt.
- Genehmigt Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget.
- Wählt den Vorstand und die Revisionsstelle.
6. Vorstand
- Besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
- Führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach außen.
7. Revisionsstelle
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet Bericht an die Generalversammlung.
8. Finanzen
- Die Einnahmen bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Spenden und weiteren Zuwendungen.
- Die Mitgliederbeiträge werden von der Generalversammlung festgelegt.
9. Statutenänderung
Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder an der Generalversammlung.
10. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch eine Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet die Generalversammlung.
Der Vorstand
- Roger Danthine, Präsident
- Debra Marti, Vizepräsidentin
- Sabine Lerch, Kassierin
- Erika Friedli, Vertreterin Pro Burgdorf
- Christine Ueltschi, Beisitzerin
- Sung-Soon Kurth, Beisitzerin
- Martin Fischer, Beisitzer





